Testpflicht für Grundschulen und Kitas - Das ist die Gesetzeslage in den jeweiligen Bundesländern
Eine Erweiterung der bestehenden Testpflicht:
Präsenzunterricht zu gewährleisten, sei oberste Priorität
Das ist das Ziel der neuen Erklärung, welche nach den Weihnachtsferien bundesweit in Grundschulen und Kitas geltend gemacht werden soll. In Bundesländern wie Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Hamburg ist das tägliche Testen jetzt schon Alltag für die 6-10-jährigen Schulkinder.
„Unterricht in Präsenz fällt den meisten Lernenden leichter als in Distanz. Darum ist Schulen offenhalten wichtig – mit Tests, Masken, Impfangeboten, Luftfiltern.“
- Kai Gehring (Grüne)
TESTPFLICHT: KITAS |
Wie oft TESTEN |
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Baden-Württemberg |
JA |
Schnelltest: 2x pro Woche, PCR-Test: 2x pro Woche |
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Bayern |
JA |
3x pro Woche |
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Berlin |
JA |
2-3x pro Woche Lolli-Tests |
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Brandenburg |
In der Umsetzung |
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Bremen |
In der Umsetzung |
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Hamburg |
NEIN |
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Hessen |
NEIN |
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Mecklenburg-Vorpommern |
nur für Eltern |
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Niedersachsen |
NEIN |
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Nordrhein-Westfalen |
nein |
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Rheinland-Pfalz |
NEIN |
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Saarland |
nicht bekannt |
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Sachsen |
JA |
3x pro Woche |
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Sachsen-Anhalt |
NEIN |
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Schleswig-Holstein |
NEIN |
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Thüringen |
NEIN |
In den ersten 2 Wochen nach den Ferien steht ein verschärftes Testprogramm an
Die Schüler, ausgenommen geimpfte und genesene, werden dazu aufgerufen, jeden Tag für zwei Wochen einen negativen Corona-Schnelltest vorzuweisen.
Die Tests werden in der Regel von den Schulen zur Verfügung gestellt.
Wenn nicht, wie zum Beispiel in einigen Kitas und Tagesstätten, ist es die Verantwortung der Eltern gewissenhaft einen Schnell- oder PCR-Test mit ihrem Kind durchzuführen und das Ergebnis zur Übersicht für das jeweilige Personal festzuhalten.
Geimpfte, genesene und schon geboosterte Kinder sind von der Testpflicht ausgeschlossen.
Nur Bayerns Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo und Mecklenburg-Vorpommerns Bildungs- und Kindertagesförderungs-Ministerin Simone Oldenburg entschieden sich für eine Testpflicht für jeden Schüler unabhängig vom Impfstatus
Für Angestellte in den Bildungs- und Betreuungs-Einrichtungen gilt wie zuvor 3G und Maskenpflicht.
Sowie in Schulen aller Bundesländer ist auch in den Grundschulen eine Maskenpflicht festgelegt.
Lolli-Tests als optimale Lösung für Grundschulen und Kitas
Mit PCR-Pooltests (Lolli-Tests) sollen auch die "ganz Kleinen“ in einzelnen Kitas, Kindergärten und Kindertagesgruppen sowie Schülerinnen und Schüler in Grund-/ und Förderschulen 2–3 Mal wöchentlich testen.
Die PCR-Pooltests sind einfach durchzuführen und erleichtern den Kindern als auch dem Personal an Grundschulen und Kitas die tägliche Prozedur des Testens.
Anders als bei den gewohnten Schnelltests mit Nasenabstrich werden die Lollitests für ca. 90 Sekunden im Mund behalten, um den Speichel zu sammeln und dann nur noch in die Kassette gelegt.
Der Testvorgang spart Zeit und ist für die Kinder umgänglicher.
Der Beier Covid-19 Lolli-Test – Beliebtester Test an Grundschulen und Kitas
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